DSGVO – Pflichten für Webseiten-Betreiber

Alle Webseiten-Betreiber müssen dringend prüfen, ob sie eine Erklärung bezüglich der Datenschutzbestimmungen nach der neuen DSGVO in Ihren Websites mit aufnehmen müssen oder bestehende Bestimmungen abändern müssen!

Alle Unternehmen, die mit Kunden-Daten arbeiten und/oder wo Kunden Daten auf deren Webseiten speichern und da spielt es keine Rolle, ob es ein Blog oder ein Forum ist, wo Kunden sich z.B. eintragen können oder sich als Kunden registrieren etc., müssen nach der neuen DSGVO eine Datenschutz-Erklärung erstellen, selbst dann, wenn der Betriebssitz außerhalb von Europa liegt, aber Kunden anspricht, die in der EU leben!

Damit sind also 95% aller Websites auf diese Datenschutz-Bestimmungen zu prüfen und anzupassen, denn ansonsten drohen Webseiten-Betreibern nicht nur hohe Strafe durch Behörden (bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % vom Jahresumsatzes), sondern auch Abmahnungen mit hohen Kosten, die ab heute von Rechtsanwälten verschickt werden! Im Funk und Fernsehen wird bereits vor Abmahnlawinen gewarnt, denn unsere Gesetzgeber haben es versäumt, bei der Einführung der DSGVO dies erst einmal zu unterbinden!

Von der Seite her, müssen alle Webseiten-Betreiber schnell handeln, bevor ihnen die erste Abmahnung ins Haus geflattert ist!

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