BREXIT – Nach den neuesten Informationen der EU-Registry (EURid) vom 09. September 2019, haben UK-Firmen und UK-Privat-Personen kein Recht mehr auf EU-Domains und können keine neuen EU-Domains mehr registrieren und für bestehende, wird die Domain-Auflösung (Domain – DNS) spätestens zum 1. Januar 2020 eingestellt und per 1. November 2020 gekündigt / gelöscht!
Wer als Bürger/Firma mit Länderkennzeichen GB oder GI eine EU-Domain registriert hat, kann aber dem 1. November 2019, dem BREXIT-Datum ohne Deal, seine Domain auf einen anderen Inhaber übertragen, der seinen Sitz in einem der 27 Staaten der EU hat oder EU-Bürger ist und seinen Wohnsitz an einem beliebigen Ort der Welt haben darf!
Ferner besteht die Möglichkeit, ggf. einen Trustee mit der Wahrnehmung und Verwaltung seiner Domains zu beantragen!
Kunden aus GB/GI werden automatisch von der Registry angeschrieben, so daß diese sich um die rechtzeitige Anpassungen kümmern können!
WICHTIG: Wer als GB/GI-Bürger/Firma sich nicht um die rechtzeitige Umstellung / Übertragung kümmert, muß mit dem Verlust seiner Domain rechnen, denn er hat ab dem 1. Januar 2020 kein Recht mehr darauf eine EU-Domain zu besitzen!
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