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BGH entschied: Google muß Einträge löschen, wenn …

Der deutsche Bundesgerichtshof entschied gestern, daß Google Suchmaschinen-Einträge auf Anforderung des Benachteiligten löschen muß, wenn diese beleidigend oder übliche Nachrede gegenüber Benachteiligten darstellt.

Dieses Urteil ist zu begrüßen – der genaue Wortlaut des Urteils ist aber noch nicht veröffentlicht und es bleibt abzuwarten, was für weitere Konsequenzen dies auch für andere Unternehmungen, wie Bewertungsportale wie ciao, die mit Negativbewertungen in Suchmaschinen wie Google werben, etc. haben wird!

In erster Linie wurde dieser Prozess geführt gegen die automatische Vervollständigung von Suchanfragen, die bei Eingabe von bestimmten Suchbegriffen, diese Suchanfragen mit negativen Suchwörtern ergänzt hat. Die Klägerin erstritt dieses Urteil, weil ihr Namen bei Eingabe in die Suchmaschinen mit „Betrug“ und „Scientechnology“ ergänzt wurden, was damit eine „Rufschädigung“ darstellt und den Namen der Klägerin in den Schmutz gezogen hat.

Bewertungsplattformen wie Ciao werben mit Negativaussagen als Überschrift, in manchen Fällen damit verleumderisch, selbst dann, wenn die verleumdete Person oder Firma sich dagegen gewehrt hat und die Löschung bzw. eine Gegendarstellung in Ciao eingebracht hat. Ciao hat diese Überschriften von diesen Negativbewertungen für Werbezwecke mißbraucht und sich damit in der Vergangenheit darauf berufen, eine Gegendarstellung veröffentlicht zu haben. Dabei wurde bisher die Gegendarstellung aber meist versteckt und die Werbung mit der Überschrift der negativen Bewertung für Werbemaßnahmen gezielt in den MetaTags weiter so angegeben!

Google hat nach dem Urteil nun künftig dafür zu sorgen, daß Suchmaschinen-Einträge oder die Suchabfragen-Ergänzungen, nach Zuruf des Benachteiligten zu löschen oder muß ansonsten damit rechnen, vom Benachteiligten verklagt zu werden.