skandalös, was die großen Hersteller von Mobil-Funkgeräten mit Ihren Kunden veranstalten!
Wenn ein Mobil-Gerät Mails von dem eigenen Mail-Postfach abrufen soll, so benötigt das Mail-Programm natürlich den Server-Namen, den Usernamen und daß Passwort, um sich mit dem Mail-Server verbinden zu können.
Im Blackberry werden diese Zugangsdaten aber an die Server vom Hersteller der Blackbarrys weiter geleitet und erst mal dort gespeichert! Danach erfolgten, so konnte man es aufdecken, mehrfache Einlogg-Zugriffe von Servern aus dem Segment der Blackberry-Hersteller aus Kanada, USA, in die Mail-Servern der Kunden!
Durch eine doppelte Kontroll-Prüfung von 2 verschiedenen Personen, konnte dies aufgedeckt werden. Man hat Stellungnahme von den Hersteller von Blackberry abgefordert. Hier wird lapidar erklärt, man würde diese Daten nur während der Konfiguration verwenden und dann nicht weiter speichern. Daß überhaupt das Kennwort an die Server der Blackberry-Hersteller gesendet werden, ist laut deren AGBs abgesegnet.
Ganz klar, gibt es keine Notwendigkeit, daß das Austesten der Zugangsdaten über Server des Herstellers Blackberry erfolgen müssen, denn dieses Austesten, ob die Daten für einen Zugriff auf den Mail-Server korrekt sind, könnten vollständig vom Mail-Programm des Mobilfunkgerätes abgeprüft werden! So wird dies sonst auch von jedem anderen Mail-Programm gemacht!
Alleine schon der Umstand, daß Ihre Zugangsdaten, inklusive Passwörter von Ihrem Handy, daß Sie hier in Europa betreiben und daß auch nur zu Ihrem Mail-Account, also vielleicht einem Mail-Server in Europa erfolgen soll, in andere Staaten, wie nach Kananada, USA oder in Zukunft womöglich in den Irak versendet werden, ist eine Riesensauerei und dürfte auch gegen geltende Rechte verstoßen!
Wie Frank Geekheim schreibt, sollen diese Daten wohl auch in Verbindung der kanadischen Organisationen „Five Eyes“, an den NSA und die GCHQ abgreifbar gemacht haben!
Meine persönliche Meinung dazu ist: Als Besitzer eines solchen Gerätes, würde ich den Wandel (Rückgabe des Handys, gegen vollständige Kaufpreiserstattung), fordern! Hier handelt es sich meines Erachtens, um absichtlich versteckten Datenmißbrauch, der gegen das geltende Recht verstößt und der eine Wandlung des Gerätes, auch wenn es schon älter sein sollte, rechtfertigen dürfte!